Sind Sie ein gewissenhafter und vorbildlicher Züchter mit einem objektiven Blick für Ästhetik und Harmonie? Besitzen Sie ein fundiertes Grundwissen in der
Rassegeflügelzucht? Falls ja, dann sind die Voraussetzungen für einen Rassegeflügelpreisrichter gegeben.
Wenn Sie bereit sind, Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen und aus echter innerer Motivation zum Wohl unserer Rassegeflügelzucht beitragen zu wollen, dann
sollten Sie sich als Anwärter bewerben.
Wer glaubt, bei der Preisrichterarbeit seine finanzielle Lage aufbessern zu können wird maßlos enttäuscht.
Generell gilt: Das Preisrichteramt ist ein Ehrenamt. Durch persönliche Haltung, korrektes äußeres
Erscheinungs-bild, Fachwissen und Gewissenhaftigkeit sollte eine Preisrichterin oder ein Preisrichter stets Vorbild in der Züchterschaft sein.
Um einen Einblick in das PR-Wesen zu erhalten, haben Interessenten die Möglichkeit, Schulungen als Gast zu besuchen und / oder mit einem
Vorstandsmitglied in der Schausaison einen Bewertungstag zu verbringen.
Die Aufnahme, Ausbildung und Abschlussprüfung der Preisrichter-Anwärter für Preisrichter regelt die Bestimmung C der Satzung des "VDRP"
Zulassung:
Erfolgreiche Züchter, die als gewissenhafte und sachlich Persönlichkeiten in Züchterkreisen einen guten Ruf haben, können als Preisrichter Anwärter zugelassen werden. Vorraussetzungen dafür sind, dass sie:
Aufnahme
Der schriftliche Zulassungsantrag mit den angestrebten Zulassungsgruppen wird an den 1. Vorsitzenden der PV (siehe unten bei Antrag) eingereicht.
Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren mit jährlich fünf bis sechs theoretischen Schulungen:
1. Jahr: Kennenlernen der Bewertungstechniken und Ausbau des Fachwissens durch 6 Schreibarbeiten auf
Ausstellungen (bei verschiedenen PR)
2. Jahr: 6 selbständige Probearbeiten unter der Aufsicht eines von der PV bestimmten PR
3. Jahr: nach Erfüllung aller Kriterien findet die Abschlussprüfung statt.
Meldeschluss ist generell der 1.02. eines Jahres, dieser gilt ebenfalls für Kollegen mit dem Wunsch einer Ergänzungsprüfung
(schriftliche Anmeldung). Später eintreffende schriftliche Anmeldungen werden automatisch für das darauffolgende Jahr angenommen. Später können nach entsprechender Weiterbildung
Ergänzungsprüfungen für zusätzliche Gruppen abgelegt werden.
Die Zulassungen sind in folgende Sparten bzw. Gruppen aufgeteilt:
Gruppe A: Groß- und Wassergeflügel Gruppen B + D: Hühner und Zwerghühner Gruppen E - M: Tauben (Wegen der breiten Palette von Taubenrassen
und Farbenschlägen sind die Gruppen E - M in mehrere Ausbildungsgänge aufgeteilt) Gruppen Z1, Z2, Z3: Ziergeflügel
Der oder die Ausbildungsorte werden von dem Schulungsleiter in Abstimmung mit den Schulungsteilnehmern (möglichst zentral) ausgewählt. Vergessen Sie aber nichtauf
Grund des Zeitaufwandes während der Ausbildung und auch bei der Ausübung des späteren PReisrichteramtes, dieses bereits im Vorfeld in der Familie und beim Arbeitgeber abzuklären.
Sie wollen sich in den Dienst der Rassegeflügelzucht stellen?
Dann füllen Sie einen Antrag aus und senden diesen an den 1. Vorsitzenden der PV – Rheinland:
Wilhelm Kämmerling, Talstr. 2, 52391 Vettweiß
Die PV Rheinland freut sich über Ihre Anmeldung und die Entscheidung sich für die Ausbildung zum Preisrichter entschieden zu haben.